GEBÄUDESANIERUNG
Im Zuge einer thermischen Sanierung oder/und eines Heizungstausches werden üblicherweise zwei Energieausweise benötigt, nämlich vom bestehenden und vom sanierten Objekt.
Aus dem Energieausweis für das Bestandsobjekts gehen die wärmetechnisch ungünstigen Bestandteile der thermischen Hülle hervor. Deshalb bildet dieser den Ausgangspunkt für ein Sanierungskonzept.
Üblicherweise kommt es bei umfassenden Sanierungen zu Umbauten, weshalb eine baubehördliche Einreichung erfolgen muss, dessen Bestandteil ein Energieausweis für das sanierte Objekt ist.
Außerdem werden Förderungen für die Gebäudesanierung vom jeweiligen Bundesland und begrenzt auch vom Bund angeboten, die alle eine gewisse Verbesserung der Energiekennzahl vom bestehenden zum sanierten Objekt fordern.