Parifizierung

Darunter versteht man die Ermittlung der Nutzwerte und Mindestanteile der Wohnungen und der sonstigen selbständigen Räumlichkeiten sowie über die auf der Liegenschaft vorhandenen Abstellplätze für Kraftfahrzeuge zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum.

Die Nutzwertverhältnisse zwischen den Wohnungseigentumsobjekten einer Liegenschaft können in der Gründungs- und Nutzungsphase als Verteilungsschlüssel maßgebend werden. Verbindlich ist dieser für die Eintragung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Für die Aufteilung der Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten können ebenfalls die Nutzwerte herangezogen werden.

Die rechtliche Grundlage für die Parifizierung bildet das Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung der Wohnrechtsnovelle 2006 (BGBl 2002/70 idF BGBl 2006/124).

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