Architektur
Die Architektenleistung umfasst neben Beratungsleistungen den Entwurf, die Erstellung der Unterlagen für die Bau- und Gewerbebehörde, die Ausführungs- und Detailplanung sowie die örtliche Bauaufsicht und die künstlerische, technische und geschäftliche Oberleitung.
Weiters bieten wir in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachplanern die Leistungen der Generalplanung an, wobei sämtliche Leistungen der Statik, Haustechnik und Bauphysik zusätzlich zu den Architektenleistungen erbracht werden. Dadurch werden die Synergien im Bereich der Planung voll genutzt und ergeben sich bei hoher Qualität kurze Bearbeitungszeiten.
Bei der Umsetzung des Projektes sind wir als unabhängige Berater für den Bauherrn tätig und vertreten dessen Interessen gegenüber den vor Ort tätigen Firmen.
Bauträger
Unser Unternehmen verfügt über die Gewerbeberechtigung des Immobilientreuhänder – Bauträger und bietet die schlüsselfertige Umsetzung Ihres Projektes zu einem fixen Preis und einem feststehenden Termin an.
Dazu wird nach dem freigegebenen Entwurf eine Kostenberechnung durchgeführt, wobei sämtliche Baunebenkosten wie Planung und örtliche Bauaufsicht mit eingerechnet werden. Die Beauftragung der ausführenden Firmen erfolgt auf unseren Namen und Rechnung, bei Einhaltung der von uns geplanten Teilkosten können auch die Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich der ausführenden Firmen berücksichtigt werden.
Durch Zusammenarbeit mit den heimischen Banken können wir auch die Finanzierung anbieten und das Bauvorhaben ohne Überraschungen und Risiken für den Besteller umsetzen.
Gebäudeenergie
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich energiesparender Maßnahmen an geplanten oder bereits bestehenden Wohn-, Büro und Gewerbebauten.
In diesem Zusammenhang kann auch ein Energieausweis erstellt werden. Ob zur Feststellung der Energieeffizienz des aktuellen Gebäudes oder als Planungsinstrument für eine zukünftige Sanierung z.B. als Basis für die Abschätzung der Kosten und der Förderungen.
Jedenfalls werden seit dem In-Kraft-Treten des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes am 1.1.2008 bei Verkauf oder Vermietung von bestehenden Nutzobjekten und bei Neubauten grundsätzlich Energieausweise gemäß der OIB-Richtlinie 6 vorgeschrieben.
Ob nun aus ökologischen oder wirtschaftlichen Motiven - ein fachkundig erstellter Energieausweis ist allenfalls ein wichtiger Bestandteil einer gesamtheitlichen Bewertung von Gebäuden.